Erläuterung zur Übermittlung von Informationen zu applizierten und/oder injizierten Arzneimitteln im Anwendungsbereich einer Ambulanten Pauschale

Gemäß Anhang H, Kapitel 3, Absatz 6d des Tarifstrukturvertrags der OAAT (Stand: 30.04.2025) sowie der Klarstellung 7 (Stand: 28.11.2025) gilt Folgendes:
Die betreffenden Arzneimittel
1. sind unter Verwendung des Tarifs 402 (xml:tariff_type, pdf:Tarif) sowie der entsprechenden GTIN (xml:code, pdf:Tarifziffer) auszuweisen,
2. müssen dieselbe Gruppierungsnummer (xml:session, pdf:Gr) wie die Ambulante Pauschale aufweisen,
3. sind mit einem externen Faktor von null (xml:external_factor, pdf:TPW AL) zu versehen, sodass der Positionsbetrag null (xml:amount, pdf:Betrag) beträgt.
Hinweis: Kostenträger sind nicht berechtigt, eine Rückweisung aufgrund des Preises (xml:unit, pdf:TPAL/Preis) vorzunehmen.



Erläuterung zur Übermittlung von abgegebenen Arzneimitteln und Medizinprodukten im Anwendungsbereich einer Ambulanten Pauschale

Die betreffenden Arzneimittel und Medizinprodukte
1. müssen dasselbe Datum (xml:date_begin, pdf:Datum) wie die Ambulante Pauschale aufweisen,
2. sind mit einer von der Ambulanten Pauschale abweichenden Gruppierungsnummer (xml:session, pdf:Gr) zu versehen (Pseudo-Sitzung).



Hinweis zur Angabe der Diagnose

Für die Übermittlung der Diagnose gemäß Anhang H, Kapitel 3, Absätze 6a und 6b des Tarifstrukturvertrags der OAAT (Stand: 30.04.2025) steht eine Klarstellung noch aus. Aus diesem Grund werden in den Beispielen beide Varianten dargestellt.



Hinweis zur fachlichen Korrektheit des Beispiels

Die vollständige fachliche Korrektheit des Beispiels kann nicht gewährleistet werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Übermittlung von Informationen zu applizierten und/oder injizierten Arzneimitteln sowie zu abgegebenen Arzneimitteln und Medizinprodukten im Anwendungsbereich einer Ambulanten Pauschale.



Empfehlung zur Darstellung der Ambulanten Pauschale

Die Ambulante Pauschale sollte als zusammenhängender Block in der Leistungsübersicht sowie auf dem Rückforderungsbeleg bzw. der Tiers-Payant-Rechnung in folgender Reihenfolge dargestellt werden:
1. Ambulante Pauschale
2. gruppierungsrelevante Positionen aus dem Leistungskatalog
3. applizierte und/oder injizierte Arzneimittel
4. abgegebene Arzneimittel und Medizinprodukte